Mit den Energiepreisbremsen bekommen Kundinnen und Kunden einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten. Im Fall der Gas- und Wärmebremse übernimmt der Bund diese Entlastung
gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder
über die Voraus- oder Abschlagszahlung.
Die Strompreisbremse wird durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Diese schöpft der Bund beginnend zum 1. Dezember 2022
ab, um einen Teil der Strompreisbremse zu finanzieren.
Zuletzt aktualisiert am 31.01.2023 von SW Bernburg | A. Jeschke.