FAQs

der Stadtwerke Bernburg GmbH

Was ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“?

Die von der Bundesregierung im Jahr 2011 eingeleitete Energiewende findet in den Verteilnetzen statt. Dort werden 97 % der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen angeschlossen. Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (zumeist PV- und Windkraftanlagen) erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch unter Einhaltung der bisherigen Pflichten zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität, effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.

So sollen die Netze stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird. Anderenfalls müssten erneuerbare Energieanlagen abgeschaltet werden. Um dies zu gewährleisten wird eine sichere, standardisierte und zertifizierte moderne Mess- und Steuerungstechnik benötigt. Dies wird technisch differenziert mit Intelligenten Messsystemen (iMS) bzw. Modernen Messeinrichtungen (mME) erreicht, die zuverlässige Einspeise-, Verbrauchswerte und Netzzustandsinformationen an die Berechtigten liefern.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Was ist das Ziel der technischen Aufrüstung?

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung der neuen Geräte eine technische Infrastruktur für die Energiewende schaffen. Intelligente Messsysteme sollen für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen Verbrauchs- und Einspeiseinformationen bereitstellen. Mit ihrer Hilfe sollen Netzzustandsdaten übermittelt werden.

Außerdem sollen sie sichere und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen sowie als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Zum anderen ermöglichen intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife.

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Wer ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netz der Stadtwerke Bernburg GmbH (SWB)?

Mit Inkrafttreten des MsbG ist dies der Netzbetreiber, also die SWB. Eine entsprechende Anzeige ist bei der Bundesnetzagentur erfolgt.

Diese Grundzuständigkeit ist unabhängig davon, ob es sich um „intelligente“ oder „konventionelle“ Messtechnik handelt.

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Bei wem sollen digitale Stromzähler installiert werden?

Moderne Messeinrichtungen sollen die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.

Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen.

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Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Umrüstung erfolgen?

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

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Ist der Einbau verpflichtend?

Ja, für die im Messstellenbetriebsgesetz genannten Fallgruppen.

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Wer ist für den Einbau moderner Messeinrichtungen zuständig?

Für den Einbau ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, also wir, zuständig.

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Was ist der Unterschied zwischen herkömmlichen Ferrariszählern und modernen Messeinrichtungen?

Herkömmliche Ferrariszähler sind mechanische Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und nicht fernauslesbar sind.

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und historische tages- wochen- monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte für die letzten 24 Monate zur Verfügung stellen. Moderne Messeinrichtungen können über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

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Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene mME zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den besonderen technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügt.

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Was ist ein Smart-Meter-Gateway?

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen, wie insbesondere Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG, zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität unter Beachtung der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.

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Welche Vorteile haben intelligente Messsysteme?

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben.

Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen.

Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.

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Woraus bestehen moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen werden anstelle des alten Zählers an Ihrem vorhandenen Zählerplatz beziehungsweise in Ihren vorhandenen Zählerschrank eingebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem elektronischen Messwerk und aus einer zweizeiligen Anzeige.

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Zeigen moderne Messeinrichtungen den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

Nein. Moderne Messeinrichtungen zeigen nur den kompletten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung an.

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Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Ver-brauch ist sehr stark schwankend. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

In diesem Fall wird bei Ihnen der Mittelwert des Verbrauchs der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage verwendet.

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Wann werden die modernen Messeinrichtungen eingebaut?

Wir werden bei Bestands- und Neuanlagen ab dem 01. Januar 2018 schrittweise mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen beginnen. Der Einbau wird bis Ende des Jahres 2032 abgeschlossen.

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Wie bedient man die moderne Messeinrichtung?

Die Funktionsweise der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in einer Bedienungsanleitung und einem Video erläutert. Diese ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.

https://www.stadtwerke-bernburg.de

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Welchen Entgelt darf der grundzuständige Messstellenbetreiber für eine moderne Messeinrichtung erheben?

Für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau von modernen Messeinrichtungen wurde vom Gesetzgeber eine Preisobergrenzen von 20,00 Euro jährlich (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt.

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Welchen Entgelt darf der grundzuständige Messstellenbetreiber für ein intelligentes Messsystem erheben?

Für intelligente Messsyteme wurden vom Gesetzgeber Preisobergrenzen in Abhängigkeit des Jahresstromverbrauches festgelegt. Dabei ist der gesamte Jahresstromverbrauch am Zählpunkt maßgeblich.

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Wo finde ich die Preisliste der SWB?

Diese, einschließlich der Standard- und Zusatzleistungen sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter

https://www.stadtwerke-bernburg.de

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Sind die Kosten höher als bei meinem bisherigen Zähler?

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler.

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Wer trägt die Kosten für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau moderner Messeinrichtungen?

Die Kosten trägt zunächst die Messstellenbetreiber. Diese werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.
Falls der Zählerplatz für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

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Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt und ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

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Erhöhen die neuen Zähler das Risiko von Cyberangriffen?

Moderne Messeinrichtungen geben lediglich eine Information über den Stromverbrauch und sind ohne Anbindung an einem Smart-Meter-Gateway nicht fernauslesbar. Falls diese Information trotz der hohen Datenschutzstandards oder absichtlich/versehentlich durch eine Zustimmung des Kunden missbräuchlich genutzt wird, kann z.B. ein Verbrauchsprofil erstellt werden.


Kritischer sind die Fälle, bei denen an das Smart-Meter-Gateway eines intelligenten Messsystems eine Steuerbox angeschlossen ist. Über die Steuerbox können Einspeiser und Verbraucher an- und abgeschaltet werden. Aus diesem Grund sollten auch für die Steuerbox hohe Sicherheitsstandards gelten, die das BSI aber noch erarbeitet.

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Wie ist die Grundzuständigkeit von Einspeisemessungen geregelt?

Die Grundzuständigkeit für Einspeisemessungen liegt mit Inkrafttreten des MsbG beim grundzuständigen Messstellenbetreiber, d.h. anlagenbetreibereigene Erzeugungszähler kann es nicht mehr geben, wenn der Anlagenbetreiber nicht selbst MSB ist.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Muss der Anschlussnutzer in jedem Fall einen Vertrag über den Messstellenbetrieb mit dem MSB schließen?

Nein, hat der Lieferant mit dem Anschlussnutzer einen Vertrag geschlossen, der den Messstellenbetrieb umfasst, ist kein separater Vertrag zwischen Anschlussnutzer und Messstellenbetreiber erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Was geschieht wenn kein Vertrag zwischen der SWB als Messstellenbetreiber und dem Lieferanten oder dem Anschlussnutzer zustande kommt?

Ein Messstellenvertrag zwischen der SWB und dem Anschlussnutzer kommt auch durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung zu den auf der Homepage des SWB veröffentlichten Bedingungen zustande.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Wer übernimmt die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung?

Die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung für den Interimszeitraum bis Ende 2019 obliegen dem Messstellenbetreiber.

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Was geschieht mit der Steuerungstechnik von EEG-Bestandsanlagen?

Die netzdienliche Steuerung von Erzeugungsanlagen erfolgt über Rundsteuertechnik welche unabhängig vom Messsystem ist. Eine Austauschpflicht besteht nach dem EEG 2017 und dem MsbG nicht.

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Wie erfolgt der Zählerwechsel?

Sie erhalten zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, wann genau der Einbau erfolgen wird. Sie bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin von der Elektrofirma, die von uns mit der Ausführung beauftragt ist.

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Ich möchte meine moderne Messeinrichtung nicht durch Sie, sondern einen anderen Messstellenbetreiber einbauen lassen. Muss ich Ihnen dies anzeigen?

Nein. Der von Ihnen gewählte Messstellenbetreiber hat einen Rahmenvertrag mit uns als Ihrem Netzbetreiber und regelt für Sie alle Formalitäten.

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Kann ich den Einbau moderner Messeinrichtungen ablehnen?

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

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Muss ich mich als Mieter selbst um den Einbau kümmern oder ist dafür mein Vermieter zuständig?

Nein, wir sind für den Wechsel zuständig und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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Muss ich beim Einbau anwesend sein?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

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Muss ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen selbst ablesen?

In der Regel lesen wir den Zählerstand einmal im Jahr ab. Wenn Sie von uns eine Ablesekarte erhalten, können Sie ihren Zählerstand selbst ablesen und teilen uns diesen mit.

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Wie lese ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen ab?

Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Bedienungsanleitung.

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An wen kann ich mich wenden, wenn meine moderne Messeinrichtung nicht funktioniert?

Bei Störungen Ihrer modernen Messeinrichtung wenden Sie sich bitte an unseren Messstellenbetrieb. Er ist unter der Telefonnummer 0800/5891747 zu erreichen.

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Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen?

Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten moderner Messeinrichtungen?

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

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Wer hat Zugriff auf die Daten moderner Messeinrichtungen?

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

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Werden durch moderne Messeinrichtungen persönliche Daten von mir gespeichert?

Nein. Es wird nur Ihr Stromverbrauch gespeichert.

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Was muss ich beim Einzug in mein Haus/in meine Wohnung mit Blick auf moderne Messeinrichtungen beachten?

Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt beim Stromversorger Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Welches Messgerät wird beim Neubau eines Hauses eingebaut?

Beim Neubau eines Hauses wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut.

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Was muss ich beim Auszug aus meinem Haus/meiner Wohnung mit Blick auf moderne Messeinrichtungen beachten?

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus beziehungsweise in Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate können beim Auszug durch Sie gelöscht werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Ich ziehe aus meinem Haus/meiner Wohnung aus. Sieht der neue Hauseigentümer/der neue Mieter meine gespeicherten Daten auf den modernen Messeinrichtungen?

Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht worden sind.

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Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Können meine Nachbarn die Daten meiner modernen Messeinrichtung einsehen?

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | H. Köbbel.

Was passiert mit meinem alten Zähler?

Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

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Werden bei modernen Messeinrichtungen meine Zählerdaten ständig an Dritte weitergeleitet?

Nein, die moderne Messeinrichtung wird wie die bisherigen Zähler einmal jährlich abgelesen. Die Ablesung erfolgt durch einen von uns beauftragten Ableser oder nach unserer Aufforderung durch Sie selbst. Die Zählerstände werden ihrem Netzbetreiber und ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung übergeben.

Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

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Benötige ich für die modernen Messeinrichtungen einen Internetzugang?

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

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Verbrauchen die modernen Messeinrichtungen Strom?

Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihre alten Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Sind moderne Messeinrichtungen geeicht?

Ja, die modernen Messeinrichtungen sind geeicht oder besitzen eine MID-Zulassung.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Wie lange sind moderne Messeinrichtungen geeicht?

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Können moderne Messeinrichtungen zum Beispiel durch Hacker manipuliert werden?

Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden.

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Geht von den modernen Messeinrichtungen eine Gesundheitsgefährdung (Strahlenbelastung) aus?

Wie bei allen elektrischen Geräten haben auch moderne Messeinrichtungen elektrische und magnetische Felder. Die gesetzlichen Grenzwerte werden deutlich unterschritten, so dass von den modernen Messeinrichtungen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

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Gibt es moderne Messeinrichtungen auch für Gas und andere Energieträger?

Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.

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Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Ihren Wunsch zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden. Bitte beachten Sie, dass die intelligenten Messsysteme voraussichtlich erst ab 2019 verfügbar sind.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Ich habe die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers gegen eine moderne Messeinrichtung erhalten. An wen kann ich mich wenden, wenn ich anstelle einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem eingebaut haben möchte?

Sollten Sie anstelle einer modernen Messeinrichtungen ein intelligentes Messsystem bevorzugen, wenden Sie sich bitte an uns. Teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt des Informationsanschreibens mit. Im Informationsschreiben weisen wir Sie auf den Einbau der neuen Messtechnik hin.

Bitte beachten Sie:

  • intelligente Messsysteme sind voraussichtlich erst ab 2019 verfügbar,
  • für intelligente Messsysteme gelten die entsprechenden Entgelte je Jahresstromverbrauch,
  • der Einbau kann nachträglich nicht wieder abgeändert werden.

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An wen kann ich mich bei Rückfragen zum Thema wenden?

Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns kostenfrei unter der Telefonnummer 0800/5891747. Informationen zur neuen Messtechnik finden Sie auch im Internet unter
https://www.stadtwerke-bernburg.de

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