Die Grundzuständigkeit für Einspeisemessungen liegt mit Inkrafttreten des MsbG beim grundzuständigen Messstellenbetreiber, d.h. anlagenbetreibereigene Erzeugungszähler kann es nicht mehr geben, wenn der Anlagenbetreiber nicht selbst MSB ist.
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.