Mit Inkrafttreten des MsbG ist dies der Netzbetreiber, also die SWB. Eine entsprechende Anzeige ist bei der Bundesnetzagentur erfolgt.
Diese Grundzuständigkeit ist unabhängig davon, ob es sich um „intelligente“ oder „konventionelle“ Messtechnik handelt.
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.