Welchen Entgelt darf der grundzuständige Messstellenbetreiber für ein intelligentes Messsystem erheben?

Für intelligente Messsyteme wurden vom Gesetzgeber Preisobergrenzen in Abhängigkeit des Jahresstromverbrauches festgelegt. Dabei ist der gesamte Jahresstromverbrauch am Zählpunkt maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

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