Muss der Anschlussnutzer in jedem Fall einen Vertrag über den Messstellenbetrieb mit dem MSB schließen?

Nein, hat der Lieferant mit dem Anschlussnutzer einen Vertrag geschlossen, der den Messstellenbetrieb umfasst, ist kein separater Vertrag zwischen Anschlussnutzer und Messstellenbetreiber erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

Zurück