Nein, hat der Lieferant mit dem Anschlussnutzer einen Vertrag geschlossen, der den Messstellenbetrieb umfasst, ist kein separater Vertrag zwischen Anschlussnutzer und Messstellenbetreiber erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am 30.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.