Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Umrüstung erfolgen?

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

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